Frommer Legal: Mahnbescheid für Leonine Licensing AG

Viele Anschlussinhaber erreicht ein Mahnbescheid, wenn sie eine Filesharing-Abmahnung, die sie teils vor mehreren Jahren erhalten haben, ignoriert haben. Zurzeit verschickt die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) gerichtliche Mahnbescheide im Auftrag des Medienunternehmens Leonine mit Sitz in München.

Die Rechtsanwälte von Frommer Legal haben über die Jahre zahlreiche Abmahnungen für den Rechteinhaber Leonine wegen Urheberrechtsverletzungen an Filmen oder Serien auf Internettauschbörsen verschickt. Unter anderem das Filesharing dieser Filmwerke hat Frommer Legal im Auftrag von Leonine abgemahnt:

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Nach einer Filesharing-Abmahnung auf Verjährung hoffen?

Ignorieren Abgemahnte eine vorgerichtliche Filesharing-Abmahnung oder erfüllen sie nur den Unterlassungsanspruch, nicht aber die Zahlungsansprüche, kann ein gerichtlicher Mahnbescheid folgen. Diverse Kanzleien sind aktuell dazu übergegangen, offene Schadensersatzansprüche von sogenannten Altfällen einzufordern (etwa Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder die Kanzlei Negele, Zimmel und Greuter). Dabei kann die eigentliche Abmahnung wegen illegalem Filesharing gut und gerne fast zehn Jahre her sein.

Der in der Abmahnung ursprünglich geforderte Unterlassungsanspruch verjährt nach drei Jahren. Dasselbe gilt für die Rechtsanwaltskosten. Der Anspruch auf Lizenzschadensersatz hingegen verjährt erst nach zehn Jahren. Adressaten eines Frommer Legal-Mahnbescheids sollten diesen daher ernst nehmen.

Frommer Legal-Mahnbescheid: Tatvorwurf und Forderungen

Hintergrund der Abmahnung war das Filesharing über Internettauschbörsen wie BitTorrent oder eMule. Hat der Abgemahnte ein urheberrechtlich geschütztes Werk per Download und Upload getauscht, handelt es sich um eine Rechtsverletzung. Das öffentliche Zugänglichmachen von geschützten Filmwerken gilt als Urheberrechtsverletzung.

Im Mahnbescheid fordert Frommer Legal im Auftrag der Rechteinhaberin Leonine Licensing AG zum einen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 107,05 Euro und zum anderen einen Lizenzschadensersatz von immerhin 1.000 Euro.

Wie reagiere ich auf einen Mahnbescheid?

Empfänger eines Mahnbescheids von Frommer Legal sollten auf jeden Fall die Widerspruchsfrist von zwei Wochen beachten, andernfalls droht ein Vollstreckungsbescheid! Mit diesem kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Das bedeutet, Geld und Besitz des Abgemahnten können gepfändet werden, bis die Schulden beglichen sind. Durch die Zwangsvollstreckung entstehende Kosten muss er ebenfalls tragen.

Haben Sie auf eine Frommer Legal-Abmahnung nicht reagiert und jetzt einen Mahnbescheid erhalten? Da es sich bei einem Mahnbescheid bereits um ein gerichtliches Verfahren handelt, ist es ratsam, sich juristische Hilfe bei einem auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt zu suchen. Abgemahnte können auch selbst innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen und sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.

Ein Anwalt kann herausfinden, ob überhaupt eine Verpflichtung für den Abgemahnten besteht. Es ist schon vorgekommen, dass den Rechteinhabern bei der Ermittlung des Anschlussinhabers, der die Rechtsverletzung begangen haben soll, Fehler unterlaufen sind. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Haftung des Anschlussinhabers zu entkräften.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bieten Empfängern von Frommer Legal-Mahnbescheiden eine kostenlose Erstberatung an. Ein Fachanwalt kann Ihren Fall unverbindlich einschätzen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die zu Ihrem Gunsten ausfällt. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77 an, damit wir Ihnen weiterhelfen können!

 

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